Rechtsprechung
VG Münster, 09.04.2009 - 8 K 1569/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs für sonstige Familienmitglieder; Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Notwendigkeit der Sicherung des Lebensunterhalts; Vorliegen besonderer Härtegründe; Bevorzugte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2006 - 18 A 2463/05
Außergewöhnliche Härte Aufenthaltserlaubnis Lebenshilfe Familienmitglied
Auszug aus VG Münster, 09.04.2009 - 8 K 1569/08
Eine außergewöhnliche Härte setzt nach der Rechtsprechung des BVerwG und des OVG NRW voraus, dass ein aufenthaltsberechtigtes Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitgliedes angewiesen ist und sich diese Hilfe nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 18 A 2463/05 -, www.nrwe.de, m.w.N.Art. 6 GG begründet aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen bei einer Lebensgemeinschaft zwischen Eltern und volljährigen Kindern nur bei Vorliegen einer Beistandsgemeinschaft, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitgliedes angewiesen ist und sich diese Hilfe nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 18 A 2463/05 -, a.a.O., was hier zwischen der Klägerin und ihren Kindern nicht der Fall ist.
- BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07
Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …
Auszug aus VG Münster, 09.04.2009 - 8 K 1569/08
Zudem ist der Lebensunterhalt der Klägerin (§ 2 Abs. 3 AufenthG) nicht gesichert, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, InfAuslR 2009, 8 = juris = www.bverwg.de, so dass die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht vorliegt. - BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus VG Münster, 09.04.2009 - 8 K 1569/08
Ein auf nicht absehbare Zeit bestehendes unverschuldetes Ausreisehindernis auf Grund einer Unzumutbarkeit der Ausreise wegen des Schutzes des Privatlebens (Art. 8 Abs. 1 EMRK), vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 -, NVwZ 2006, 1418, lässt sich nicht feststellen. - BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06
Verletzung von Art 2 Abs 1, Art 6 Abs 1 GG durch mangelnde Berücksichtigung der …
Auszug aus VG Münster, 09.04.2009 - 8 K 1569/08
6 GG gebietet bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern eine bevorzugte Berücksichtigung der Familienangehörigen, sofern keine Interessenkollision besteht oder der Zweck der Fürsorgemaßnahme aus anderen Gründen die Bestellung eines Dritten verlangt, BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, www.bverfg.de, Rn. 21. - VG Münster, 17.07.2008 - 8 K 1488/08
D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, vorläufiger Rechtsschutz …
Auszug aus VG Münster, 09.04.2009 - 8 K 1569/08
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. März 2008 - 18 E 258/08 - Kammer, Beschlüsse vom 7. Juni 2007 - 8 L 307/07 - und vom 17. Juli 2008 - 8 K 1488/08 -.